Versicherungen und Ämter

Bevor man auf Reise geht, muss noch einiges mit Versicherungen und Ämtern geregelt sein. Oft überkommt einem das Gefühl, dass dies an die 1000 Stellen sind. Es ist aber nicht ganz so schlimm. Hier ein Überblick (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

  • AHV
  • Pensionskasse
  • 3. Säule (Säule 3a)
  • Krankenkasse
  • Heilungskosten
  • Reiseschutz
  • Hausrat
  • Haftpflicht
  • Fahrzeug-Haftpflicht
  • Carnet de Passage
  • Internationaler Führerausweis
  • Einwohnerkontrolle
  • Steuern
  • Rechtsschutz

 

Gerade die Entscheidung welche Versicherungen man kündigen oder weiterführen/behalten möchte, kann ausschlaggeben sein für die Entscheidung, ob man sich in der Schweiz abmelden will oder nicht. Viele Versicherungen können nur abgeschlossen werden, wenn man in der Schweiz gemeldet ist. 

AHV

Die AHV kann bis zu 5 Jahre nachbezahlt werden. Pro Jahr muss ein Minimumbetrag einbezahlt sein, da es sonst zu Reduktion der Leistung im Pensionsalter führt. Wenn man bereits einige Monate in einem Kalenderjahr gearbeitet hat, ist dies meist genug, um den Minimalbetrag geleistet zu haben. Wenn man nicht erwerbstätig ist, wird die Prämie aufgrund des Vermögens berechnet.

Informationen erhält man bei den Ausgleichskassen.

Pensionskasse

Wenn man nicht mehr in einer Firma angestellt ist, muss die entsprechende Pensionskasse das Geld überweisen. Entweder zur Pensionskasse des nächsten Arbeitsgebers oder auf ein Freizügigkeitskonto. Auf einem Freizügigkeitskonto ist das Geld im Normalfall gesperrt (solange man in der Schweiz gemeldet ist und nicht als ausgewandert gilt).

Alternativ zu einem Freizügigkeitskonto gibt es eine Freizügigkeitspolice. Bei dieser Variante ist noch ein kleiner Teil Risikoversicherung dabei, sprich im Todesfall bekommen die Angehörigen noch etwas mehr als einbezahlt wurde. Eine Versicherung, die dies anbietet ist die Helvetia.

3. Säule (Säule 3a)

Bei den meisten dieser Versicherungen kann man die Prämie für eine bestimmte Zeit aussetzen. Selbstverständlich reduziert sich dadurch die Leistung im Alter.

Da man die Prämie nicht im Voraus einzahlen kann, besteht oft die Möglichkeit der Zahlung auf ein Prämienkonto. Da kann man dann zum Beispiel den gesamten Prämienbetrag für die Dauer der Reise vorauseinbezahlen.

Krankenkasse

Gilt nur wenn man in der Schweiz angemeldet bleibt. Dann muss man die Krankenkasse einzahlen.

Am günstigsten ist es, keine Krankenkasse mehr zu haben, doch dann werden die Kosten im Falle eines Falles sehr hoch. Auch gibt es gewisse Länder, die den Nachweis für eine Krankenversicherung wollen. Deshalb am besten die Krankenversicherung weiterführten. Unbedingt Unfall mit einschliessen.

Weiter gilt zu bedenken, dass man vielleicht Zusatzversicherungen hat. Kündigt man diese und möchte diese nach der Rückkehr wieder abschliessen, so muss man eine Gesundheitsdeklaration ausfüllen. Unter Umständen kann zu einem Vorbehalten bei den Leistungen führen (dass für gewisse Gebrechen keine Kosten übernommen werden). Deshalb auch gut überlegen, ob es besser ist die Zusatzversicherungen zu kündigen oder zu behalten.

 

Ist man in der Schweiz abgemeldet, kann man die obligatorische Krankenversicherung nicht mehr weiterführen. Dann gibt es andere Möglichkeiten der Krankenversicherung. Diese sind jedoch im Betrag von den Reiseländern abhängig und meist etwas teuerer als die obligatorische Krankenversicherung.

Heilungskosten

Kann nur abgeschlossen werden, wenn man in der Schweiz gemeldet bleibt.

Wenn man es genau rechnet, ist es sehr fragwürdig, ob eine Heilungskostenversicherung wirklich nötig ist. Denn im Grundsatz sollten alle Leistungen über eine gute Krankenversicherung mit entsprechenden Zusatzversicherung gedeckt sein. Dennoch kann eine Heilungskostenversicherung Sinn machen, da die Gesundheitskosten in gewissen Ländern fast genau so hoch sind wie in der Schweiz und die Leistungen der Krankenkassen im Ausland auf einen Maximalbetrag beschränkt sind.

Die günstigste Heilungskostenversicherung fanden wir beim TCS (entgegen den Aussagen unserer Krankenkassen).

Reiseschutz

Kann nur abgeschlossen werden, wenn man in der Schweiz gemeldet bleibt.

Es geht um Annulationskostenversicherung, Vorzeitige Heimkehr, Repatriierung, Suche und Rettung, Rettungsflüge, etc.

Wir haben hierzu den TCS Mitgliedschaft und den ETI-Schutzbrief gewählt. Bisher haben wir damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Kosten wurden anstandslos rückerstattet.

Der ETI-Schutzbrief deckt für uns alle Bedürfnisse ab, die wir im Zusammenhang mit unseren Reisen haben.

 

Die TCS Mitgliedschaft hat den angenehmen Nebeneffekt, dass es an vielen Orten die gleichen Vergünstigungen gibt wie für die lokalen, nationalen Automobil Club Mitglieder.

Hausrat

Kann nur abgeschlossen werden, wenn man in der Schweiz gemeldet bleibt.

Falls man seinen ganzen Kram behält, sollte man sich Gedanken darüber machen, ob man diesen weiter versichern will. Unsere Überlegung ist die, dass man seine Möbel und Habseligkeiten meist unter Dächern, Kellern und in Garagen einlagert. Genau dort kann es vorkommen, dass es einmal ein paar Ziegel abdeckt und alles nass wird oder dass Wasser im Keller alles kaputt macht. Deshalb am besten alles fein säuberlich notieren, bewerten und einlagern. Eine Hausratversicherung deckt auch die Einlagerung an verschiedenen Plätzen. Die verschiedenen Adressen müssen mit Angabe des Wertes der Versicherung gemeldet werden. Mit der Versicherung ist abzuklären, an wievielen Orten eingelagert werden kann. Alternativ kann man versuchen den Hausrat bei der Person mit in die Versicherung einzuschliessen, bei der er eingelagert ist.

Haftpflicht

Kann nur abgeschlossen werden, wenn man in der Schweiz gemeldet bleibt.

Die meisten Haftpflichtverischerungen sind weltweit gültig und kosten nicht viel. Kündigen oder beibehalten ist eine Ermessenssache

Fahrzeuge-Haftpflicht

Kann nur abgeschlossen werden, wenn man in der Schweiz gemeldet bleibt.

In Europa abgeschlossene Versicherungen gelten nur für Europa und die angrenzenden Mittelmeerländer. Da aber leider auch nicht überall. Auf der grünen Versicherungskarte sind die Länder aufgeführt.

Notabene für Velofahrer: Die Haftpflichtverischerung der Velovignette gilt ebenfalls für ganz Europa. Somit sind die CHF 6.00 eine günstige Versicherungsmöglichkeit.

 

Für Reisen ausserhalb von Europa gibt es verschiedene Anbieter und Makler:

div. Länder: TCS

Süd- und Nordamerika: Nowag Versicherungen, Frankfurt, DE, nowag@t-online.de

Ansonsten gilt es im Internet zu surfen. Es gibt noch diverse Anbieter von mehr oder weniger günstigen, weltweit gültigen Versicherungen.

Carnet de Passage

Diverse Länder ausserhalb Europas verlangen ein Carnet de Passage. Es ist dies eine Art der Vorbehaltsverzollung. Was heisst das? Eine Stelle z.B. ein Automobilclub in Europa übernimmt die Garantie, dass sie für die Bezahlung des Zolls für das eingeführte Fahrzeug aufkommt, wenn man das Fahrzeug nicht mehr aus dem entsprechenden Land ausführt.

Wie funktioniert das? Der Aussteller verlangt meist ein Depot eines Teiles der Zollkosten des Fahrzeuges und die Garantie, dass man für den restlichen Betrag aufkommt. Der Zollwert richtet sich nach dem Zeitwert des Fahrzeuges.

Vom Aussteller des Carnet de Passage bekommt man einen Bund vorbereiteter Formular, wovon eines bei der Einreise in entsprechendes Landes vorgelegt wird. Der Zoll nimmt ein Teil des Formulares und stempelt dieses sowie die Quittung auf dem Restformular ab. Bei der Ausreise wird die Formularquittung wieder abgestempelt. Bei der Heimkehr legt man den Bund beim Aussteller vor. Sofern man alle Ein- und Ausreisestempel hat bekommt man den hinterlegten Betrag zurück. Wenn etwas fehlt, werden die Zollkosten an das entsprechende Land abgeführt.

Der Zollwert des Fahrzeuges kann bis zu einem Mehrfachen des Fahrzeugwertes betragen. Dies ist ganz vom besuchten Land abhängig. 

 

www.reisen-tcs.ch/travel/de/home/reiseinfos/zolldokumente.html

www.adac.de/reise_freizeit/ratgeber_reisen/fahrzeug_reisen/carnet_de_passage/default.aspxt.aspx

www.acs.ch/ch-de/reisen/international/zollvorschriften.asp

Internationaler Führerausweis

Zusätzlich zum nationale Führerausweis muss in einigen Ländern ausserhalb Europas der Internationale Führerausweis mitgeführt werden. Dies ist jedoch nicht in allen Ländern ausserhalb Europas nötig. Informieren lohnt sich z.B. auf www.tcs.ch.

Der Internationale Führerausweis kann für eine Dauer von bis zu 3 Jahren gelöst werden. Im Allgemeinen bekommt man diesen in der Schweiz beim Strassenverkehrsamt und beim TCS.

Einwohnerkontrolle

Gemäss Aussage unserer Einwohnerkontrolle, wird man zwangsabgemeldet, wenn man die Schweiz länger als 1 Jahr verlässt und in den folge Jahren nicht mindestens 3 Monate pro Jahr in der Schweiz ist!

Das heisst also, dass man viele der oben aufgeführten Versicherungen unter Umständen von amteswegen nicht weiterführen kann.

Die Lösung scheint deshalb, einfach keinen Auslandaufenthalt bei der Einwohnerkontrolle melden. Behält man seine Wohnung und Adresse ist das kein Problem. Gibt man aber seine Wohnung auf, wird dies vom Vermieter der Einwohnerkontrolle gemeldet. Diese Ändert erst auf die neue Adresse, wenn der neue Vermieter einem wieder bei der Einwohnerkontrolle meldet.

Lösung: Untermiete bei den Eltern, Familie oder Freunden. Gemäss OR 262 muss ein Vermieter die Untermiete unter gewissen Bedingungen zulassen (OR Artikel genau durchlesen). Eine davon ist, dass der Vermieter über die Bedingungen der Untermiete in Kenntnis gesetzt wird (Vermieter am besten den Untermietervertrag unterzeichnen lassen). Der Vermieter muss einem dadurch als Hausbewohner bei der Einwohnerkontrolle melden.

Steuern

Grundsätzlich wollen einem die meisten Steuerämter erst laufen lassen, wenn man eine Wohnanschrift im Ausland angeben kann. Bei Reisen ist dies zum Teil schwierig. Es hilft dann, dass man beharrlich insistiert. Zum Teil helfen Reisetickets.

Falls man aber in der Schweiz gemeldet bleibt oder bleiben will, so fallen nur noch Vermögens- und Kopfsteuer an. Die Kopfsteuer ist sehr gering.

 

Speziell ist, dass man durch die Aufgabe der Erwerbstätigkeit automatisch Anspruch auf Prämienvergünstigung der Krankenkassenprämeien hat. In einigen Kantonen läuft das bei einem gewissen Einkommen automatisch und das Steueramt gibt die entsprechende Information weiter. In anderen Kantonen muss man dies anmelden.

Rechtsschutz

Eine Auslandsrechtsschutz kann bei verschiedenen Anbietern abgeschlossen werden, darunter auch beim TCS und ACS. Unbedingt prüfen wie hoch die Deckung ist und ob alle bereisten Länder abgedeckt sind. Allenfalls macht ein Abschluss überhaupt keinen Sinn.